Pflegeversicherung

23. August 2011 – 00:50

Wird eine Pflegeversicherung immer mehr obligatorisch für jeden von uns? Durch gute medizinische Versorgung werden die Menschen in Deutschland immer älter, gleichzeitig steigen natürlich die Kosten für Pflege, Auch mit einer gesetzlichen Pflegeversicherung ist man noch längst nicht ausreichend abgesichert, denn die Kosten für eine private Pflege oder einen Pflegeplatz im Pflegeheim übersteigen oft die Summen, die durch die gesetzliche Pflegeversicherung abgedeckt werden.

Eine gesetzliche Krankenversicherung ist in Deutschland Pflicht. Die Entscheidung, ob man allerdings dort versichert sein möchte oder bei einer privaten Krankenversicherung, ist nicht jedem frei möglich und hängt von einigen Faktoren ab. So kann zu einer privaten Krankenversicherung nur wechseln, wer den Voraussetzungen zufolge nicht versicherungspflichtig ist. Dazu zählen Freiberufler, Selbstständige, Beamter, Richter, geringfügig Beschäftigte, Mitglieder von Vorständen und auch Arbeitnehmer, die aufgrund ihres hohen Einkommens von der Versicherungspflicht befreit sind. Ist diese Voraussetzung erfüllt, sollte man unbedingt über einen Wechsel zu einer privaten Krankenversicherung nachdenken und die Tarife vergleichen. Denn mit einem hohen Einkommen ist bei einer gesetzlichen Krankenversicherung auch oftmals eine hohe Versicherungsprämie verbunden. Diese orientiert sich am Gehalt des Versicherungsnehmers und schadet natürlich den Besserverdienern. Eine private Krankenversicherung hingegen beachtet das jährliche Einkommen des Antragsstellers überhaupt nicht. Hier spielen andere Faktoren bei der Gestaltung des Tarifs eine Rolle: Das Geschlecht, das Alter und der persönliche Gesundheitszustand fließen ebenso mit ein wie eventuelle Zusatzleistungen, die frei wählbar sind. Das bedeutet für den Versicherungsnehmer, dass er oftmals einen geringeren Beitrag bezahlt als bei den gesetzlichen Krankenversicherungen und gerade bei sehr hohem Jahresgehalt ist ein Wechsel unbedingt zu empfehlen. Allerdings ist der umgekehrte Schritt – zurück in die gesetzliche Versicherung – nicht mehr möglich. Lediglich eine eintretende Arbeitslosigkeit oder ein massiver Rückgang des Einkommens machen diesen Schritt möglich und auch rückgängig.